Baulexikon

A

 

Abbeizmittel
Bezeichnung für das chemische Entfernen von z.B. alten Anstrichen. Eigenschaften: meist stark ätzend und feuergefährlich.
 

Abbinden
Bei Mörtel, Putz oder Beton ist dies der chemische Vorgang vom feuchten Zustand (also flüssigen, bzw. pastösen Zustand) bis zum Erstarren (die Endhärte ist mit dem Festwerden noch nicht erreicht). Die Abbindezeit beträgt bei Beton etwa 24 Stunden. Danach erfolgt das Erhärten. Tragfähig erhärtet sind beispielsweise Betonteile nach rund 4 Wochen.

 

Abfallgesetz
Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen. Kurzbezeichnung AbfG.

 

Abnahme
Wurde ein Haus fertig gebaut oder eine Renovierung abgeschlossen, ist es Zeit für die Abnahme. Bezüglich Baurecht ein sehr wichtiger Punkt, verbunden mit zahlreichen Rechten und Pflichten. So ist ab diesem Zeitpunkt die Zahlung fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt.

 

Abschlagszahlungen
Gerade bei größeren Bauaufträgen ist es üblich, dass Bauunternehmen Abschlagszahlungen verlangen. Dies steht ihnen auch gesetzlich zu (§ 632a BGB). Diese Forderungen sind allerdings an Bedingungen geknüpft: Die erbrachte Leistung, für die das Bauunternehmen Geld verlangt, muss in sich abgeschlossen sein. Außerdem wird der Bauherr mit der Zahlung Eigentümer dieser Leistung. Wurde der Bauvertrag gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen, ist die Zahlung der Abschlagsrechnung nach spätestens 18 Tagen fällig.

 

Abwassergesetz
Kurzbezeichnung: AbwAG. Das Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer.

 

 

B

 

Bauantrag/ Baugenehmigung
Vor der Baugenehmigung steht der Bauantrag. Dieser wird nicht vom Bauherrn selbst eingereicht, sondern von einem Bauvorlageberechtigten, etwa dem Architekten. Baurecht ist allerdings Ländersache. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, etwa das vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie genehmigungspflichtige und -freie Bauvorhaben.

 

Bauamt
Dies ist die für die Baugenehmigungen und Bebauung (Bebauungsplan) zuständige Behörde.

 

Baufreiheit
Die Baufreiheit ist das durch das Grundgesetz (§ 14) geschützte Recht des Eigentümers zur baulichen Nutzung seines Grund und Bodens.

 

Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch gilt bundesweit. Es regelt grundlegende Bestimmungen des Baurechts. Dazu gehört die Vorgabe, wie Gemeinden Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) zu gestalten haben. Der vollständige Gesetzestext des Baugesetzbuchs in der aktuell gültigen Fassung kann im Internet auf den Seiten des Bauministeriums aufgerufen werden.

 

Bauspardarlehen
Darlehen einer Bausparkasse gemäß Bausparvertrag.

 

Bausparkasse
Ein Zwecksparunternehmen, welches dem Bausparer nach Ansparung eines bestimmten Betrages ein zinsgünstiges und unkündbares Baudarlehen für einen Neu- oder Wiederaufbau, eine Entschuldung oder Erbauseinandersetzung gewährt.

 

Bausparvertrag
Ein Sparvertrag mit einer Bausparkasse über die Einzahlung einer bestimmten Ansparsumme und Auszahlung eines Darlehens zu günstigem Zinssatz.

 

BGB-Vertrag
Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten für einen Bauvertrag immer die Vorgaben des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

 

Bungalow
Eingeschossiger Baustil, der vom britischen Kolonialstil abgeleitet wurde.

 

 

C

 

Crescent
Bezeichnung für eine halbmondförmige Hausreihe in England.

 

Cromargan
Eine nicht rostende Legierung aus Stahl, Chrom und Nickel.

 

C-Teile
Bezeichnung für Produkte wie beispielsweise Verpackungsmaterialien, Arbeitsschutzkleidung, Büromaterialien, Werkzeuge, Druck-Erzeugnisse, Hygieneartikel, Schrauben etc. in der Industrie.

 

 

D

 

 

Darlehen
Kredite, z.B. für Bauzwecke

 

Datscha / Datsche
Datscha ist die Bezeichnung für ein russisches Landhaus (Sommerhaus). In Ostdeutschland ist Datsche noch heute eine gebräuchliche Bezeichnung für ein Wochenendhäuschen, abgeleitet von Datscha.

 

Denkmalschutz
Nach dem BauGB (§ 1) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in jedem Fall zu berücksichtigen. Nicht immer steht ein gesamtes Gebäude unter Denkmalschutz, sondern beispielsweise nur die Fassade als Teil eines Gebäudeensembles.

 

Derrick
Kein Kommissar, sondern ein Drehkran, der aus einem Mast bzw. Standbaum sowie einem verstellbaren Ausleger bzw. Schwenkbaum besteht.

 

DIN
Abkürzung für „Deutsches Institut für Normung e.V.“. DIN-Normen regeln u.a. die Beschaffenheit von Baustoffen und die Ausführung von Bauleistungen. Die vom DIN aufgestellten Normen werden in nummerierten Normblättern veröffentlicht. Sie sind zwar nicht Gesetzen gleichgestellt, werden in der Rechtsprechung aber oft als Entscheidungshilfen hinzugezogen.

 

 

E

 

 

Eigenheim
Ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen beinhaltet, von denen eine zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seine Angehörigen bestimmt ist.

 

Eigenkapital
Das vom Inhaber oder Gesellschafter eines Unternehmens durch nicht abgehobene Gewinne oder Einlagen im Unternehmen eingesetzte Kapital.

 

Eigenleistungen
Eigenleistungen (auch „Muskelhypothek“ genannt) sind bei Bauverträgen baurechtlich sehr relevant. So sollte im Bauträgervertrag eindeutig geregelt sein, welche Eigenleistungen der Bauherr wie und wann erbringt. Auch der Wert sollte finanziell angemessen berücksichtigt werden.

 

Emission
Als Emissionen werden allgemein alle festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffe betitelt, die an die Umwelt (Luft, Wasser, Boden) abgegeben werden.

 

Exposé
Bezeichnung für die Unterlagen, die z.B. ein Makler an Interessenten abgibt. Es enthält Angaben zum Objekt und meist auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers.

 

 

F

 

 

Facility Management
Das integrale Facility Management (Abkürzung: IFM) ist ein disponierender Leistungsherstellungsprozess über den gesamten Lebenszyklus (Planungsanlass, Planung, Realisierung, Nutzung, Stilllegung, Abriss, Verwertung etc.) einer Anlage, eines Gebäudes etc. unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Ganzheitlichkeit.

 

Fälligkeit
Die Fälligkeit bestimmt den Zeitpunkt, wann der Bauherr für die Leistung des Bauunternehmens zahlen muss. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist die Vergütung bei Abnahme zu zahlen (§ 641).

 

Feng Shui
Dies ist eine sehr alte chinesische Kunst (Feng Shui: "Wind und Wasser"), die auch die Platzierungen und Konstruktionen von Häusern, Wohnungen, Arbeitsplätzen und Gärten für ein harmonisches Leben und Arbeiten beschreibt.

 

Festpreis
Wird ein Haus von einem Bauträger oder Fertighausanbieter erstellt, so wird vertraglich oft ein Festpreis vereinbart. Das gibt dem Bauherrn Sicherheit in seiner Finanzplanung.

 

Flansch
Dies kann die an einem Stahlrohr angebrachte Rohrverbindung sein, aber auch der unterste und oberste Teil eines gewalzten Formstahls.

 

Flipflop
Englische Bezeichnung für einen elektronischen Kippschalter.

 

G

 

Gewährleistung
Wenn Mängel auftreten, hat der Bauherr verschiedene Möglichkeiten, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Bei Verträgen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann er Nacherfüllung verlangen, den Mangel selbst beseitigen und sich seine Kosten ersetzen lassen, vom Vertrag zurücktreten und sich die Vergütung zurückzahlen lassen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz verlangen (§ 634 BGB).

 

Giebel
Giebel nennt man den Teil der Fassade bei geneigten Dächern, der zwischen Traufe bzw. Dachrinnen und dem First liegt.

 

Graffiti
Ein mit einer Farbspraydose gesprühtes Bild an einer Mauer o. ä.


Grundbuch
Damit stets nachweisbar ist, wem ein Grundstück gehört und mit welchen Rechten und Lasten es verbunden ist, wird ausnahmslos jedes Grundstück in Deutschland in ein Grundbuch eingetragen. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann beim Grundbuchamt (Amtsgerichte) in das Grundbuch einsehen.

 

Grundriss
Die zeichnerische Darstellung des waagrechten Schnittes eines Bauteils bzw. Bauwerkes, oder ein im Baueinreichplan Maßstab 1:100 gedachter Schnitt in einem Meter Höhe über dem jeweiligen Geschossfußboden.

 

 

H

 

Heizkosten
Die sogenannten Jahresheizkosten setzen sich zusammen aus den Jahresbrennstoffkosten, den Betriebskosten und den Kapitalkosten.

 

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Wie viel Geld Architektenleistungen kosten, ist exakt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Festgeschrieben sind Mindest- und Höchstsätze für insgesamt neun verschiedene Leistungsphasen, auch gestaffelt nach Schwierigkeitsgrad (Honorarzonen) einer Bauleistung (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation). Das Architektenhonorar wird auf Grundlage der Baukosten ermittelt.

 

Humus
Eine aus abgestorbenen, organischen Substanzen bestehende dunkle und sehr fruchtbare Erdschicht.

 

Hydrometer
Messgerät zur Messung der Geschwindigkeit strömenden Wassers.

 

Hypothek
Durch eine Zahlung erworbenes Pfandrecht an einem Grundstück.

 

 

I

 

Immobilie
Ein unbewegliches Vermögen wie z.B. ein Grundstück oder Haus, das in mehrere Teile unterteilt und einzeln verkauft oder belastet werden kann. Es gibt verschiedene Formen von Immobilien, die je nach ihrem Verwendungszweck unterschieden werden. Handelt es sich dabei um den Anteil, der sich zu Wohnzwecken eignet, bezeichnet man diese auch als Eigentumswohnung.

 

Immobilientreuhänder
Berufsbezeichnung für Verwalter, Makler oder Bauträger.

 

Imprägnierung
Behandlung einer Oberfläche beispielsweise mit Holzschutzmitteln, die gegen leichtes Entflammen oder Einwirken von Wasser schützt.

 

Infrastruktur
Bezeichnung für alle Notwendigkeiten der Daseinsfürsorge der Bevölkerung im Bezug auf Einrichtungen und Anlagen (Kindergärten, Verkehrsnetz, Krankenhäuser etc.).

 

Ist-Maß
Das tatsächliche, durch eine Nennmessung ermittelte Maß eines Baukörpers oder Bauwerkes.

 

 

J

 

Jalousie
Dient i.d.R. als Sonnenschutz, um Fenster zu verdunkeln. Die Jalousie ist für innen oder außen erhältlich.

 

Justieren
Ein Gerät auf ein genaues Maß einstellen. Bei einem Fenster beispielsweise die Möglichkeit, mit Beschlagteilen die Lage des Flügels zum Rahmen zu verändern oder einzustellen.

 

K

 

Katasteramt
Behörde, die Grundstücksmessungen zur Sicherung des Eigentums an Grund und Boden durchführt, das Liegenschaftskataster führt und die Katasterkarte herstellt und laufend aktualisiert.

 

Kaufvertrag
Grundstückskaufverträge werden nicht per Handschlag oder per einfachem Vertrag abgeschlossen, sondern zwingend von einem Notar beurkundet (§ 313 BGB). Die Übertragung des Eigentums vom Verkäufer zum Käufer findet aber erst dann statt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

 

Korridor
Flur oder Gang in einer Wohnung.

 

Kostenvoranschlag
Wer sich von einem Handwerker einen Kostenvoranschlag (juristisch: Kostenanschlag) erstellen lässt, möchte vorab über die entstehenden Kosten informiert zu sein. Verbindlich ist das nicht: Zwar ist der Handwerker verpflichtet, sorgfältig zu kalkulieren, doch wenn die Kosten tatsächlich höher ausfallen, muss der Kunde unter Umständen doch zahlen.

 

Kündigung
Verträge mit Bauunternehmen und Handwerkern können bis zur Vollendung der Arbeiten jederzeit gekündigt werden. Der Unternehmer ist allerdings berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen – abzüglich derjenigen Aufwendungen, die ihm aufgrund der vorzeitigen Vertragskündigung nicht entstanden sind (siehe § 649 BGB).

 

 

L

 

Lageplan
Die geografisch orientierte zeichnerische Darstellung eines Objektes in der Draufsicht.

 

Leasing
Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet „Mieten“ oder „Vermieten“ in Bezug auf Investitionsgüter oder langlebige Wirtschaftsgüter.

 

Legende
Eine Legende in einer Bauzeichnung ist eine Detailerklärung in Stichworten, welche z.B. einen Schichtenaufbau eines Bauteils o. Ä. erklärt.

 

Leistungsverzeichnis
Möglichst exakt aufgegliederte Beschreibung des anstehenden Bauvorhabens in Positionen, gedacht zur Preisfindung und Abrechnung.

 

Loggia
Offene Laube oder Säulenhalle eines Bauwerks, verbreitet in der italienischen Renaissance. Auch eine Art Balkon, welcher von drei Seiten geschlossen und nur nach vorne hin offen ist.

 

 

M

 

Mängelanzeige
Wenn nach dem Einzug ins neue Eigenheim Mängel auftreten, muss der Bauherr diese dem Bauunternehmen bzw. Handwerker anzeigen und ihm damit die Möglichkeit geben, nachzubessern.

 

Maisonette-Wohnung
Wohnung in einem Haus, die über mehrere Stockwerke reicht.

 

Mansarde
Ausgebautes Dachgeschoß, Dachraum.

 

Markise
Ausrollbares Vordach, meist aus Stoff.

 

Muffe
Verbindungsstück für Kabel oder Rohre.

 

 

N

 

Nacherfüllung
Bevor ein Bauherr bei Mängeln Gewährleistungsansprüche wie zum Beispiel Minderung des Werklohns oder Schadensersatz vom Bauunternehmen fordern kann, muss er ihm zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung einräumen. Dabei muss dem Unternehmen eine angemessene Frist gesetzt werden.

 

Nebenabreden
Bei Grundstückskaufverträgen müssen sämtliche Nebenabreden in Schriftform notariell beurkundet werden. Wird diese Form nicht eingehalten, ist der gesamte Kaufvertrag ungültig.

 

Notarielle Beurkundung
Sämtliche Wohnungs- und Grundstücksverkäufe, Bauträgerverträge oder auch die Bestellung eines Erbbaurechts müssen notariell beurkundet werden. Der Notar ist laut § 17 des Beurkundungsgesetzes verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen und den Sachverhalt zu klären. Er muss die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren.

 

Nutzwert
Der Nutzwert einer selbstständigen Wohnung etc. ist aus der Nutzfläche und entsprechenden Zuschlägen oder Abstrichen für Wert erhöhende oder Wert vermindernde Unterschiede (Stockwerk, Zweckbestimmung, Ausstattung etc.) zu errechnen.

 

 

O

 

Objekt
Im Allgemeinen werden im Baugewerbe Gebäude, sonstige Bauwerke, Anlagen, Freianlagen und Raum bildende Ausbauten als Objekt betitelt.

 

Objektliste
Eine Objektliste stellt Regelbeispiele auf, um die Einordnung des konkreten Objekts für den Architekten in bestimmte Honorarzonen zu ermöglichen.

 

Objektplanung
Gesamtheit der Tätigkeiten zur Verwirklichung eines Objekts, von der Planung über die Bauüberwachung bis hin zur letzten Objektbegehung. Die einzelnen Leistungen für die Objektplanung sind in den jeweiligen Leistungsphasen beschrieben.

 

Offene Bauweise
Bauweise, bei der die Gebäude in einem gewissen Abstand von den Nachbargrundstücken errichtet werden.

 

Oszillator
Gerät zur Erzeugung elektrischer Schwingungen.

 

Oxide
Im Allgemeinen Verbindungen von Metallen und Nichtmetallen mit Sauerstoff.

 

 

P

 

Parterre
Bezeichnung für das Erdgeschoss. Auch die Ebenflächigkeiten der Teppichbeete in einem Barockgarten werden so benannt.

 

Parzelle
Vermessenes, kleines Stück Bauland, welches im Grundbuch eingetragen ist.

 

Provision
Eine Art der Vergütung, bei welcher der zu Entlohnende nur nach Erfolgserlebnissen entlohnt wird, also eine absolut leistungsbezogene Bezahlung.

 

Prüffähige Honorarschlussrechnung
Das Architektenhonorar wird laut § 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erst dann fällig, wenn alle Architektenleistungen erbracht wurden und dem Bauherrn eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist. Prüffähig bedeutet: alle Leistungen müssen einzeln aufgeführt und so gegliedert werden, dass der Bauherr nachprüfen kann, ob die Rechnung sachlich und rechnerisch richtig ist.

 

Public Private Partnership
Abkürzung: PPP. Dies umfasst im Baurecht allgemein die Zusammenarbeit von staatlichen Organen mit privaten Investoren zur Realisierung eines gemeinsamen baulichen Ziels oder Projekts.

 

Q

 

Quadrangle
Ein großer, viereckiger, von Gebäuden umstandener Hof.

 

Quaste
Große Malerbürste

 

Quecksilber
Reines Quecksilber ist sehr giftig und verdampft schon bei Zimmertemperatur. Enthalten ist dieser Stoff in Leuchtstoffröhren, Thermometern, PVC, Batterien und Farben sowie Holzschutzmitteln.

 

 

R

 

Recycling
Das Zurückführen von (Bau-) Abfällen in den Wertstoffkreislauf durch die Wiederverwertung von festen, flüssigen oder gasförmigen Abfallstoffen.

 

Reihenhaus
Das Reihenhaus wird durch folgende Arten unterschieden: das Doppelhaus, das Kettenhaus und das Reihenhaus an sich. Das Wohnen in einem Reihenhaus ist eine sehr praktikable Weise, den Grundstücksflächenbedarf zu verringern und somit Grunderwerbs- und Erschließungskosten zu sparen.

 

Reine Wohngebiete
Gebiete, die in einem Bebauungsplan als reine Wohngebiete ausgewiesen sind, dienen laut Baunutzungsverordnung (§ 3) dem Wohnen. Demzufolge dürfen dort nur Wohngebäude errichtet werden – dazu zählen auch Alten- und Pflegeheime.

 

Rollladen
Eine in der Sturzebene über Fenster und Fenstertüren aufgerollt angeordnete, bewegliche Lamellenkonstruktion, welche durch Herablassen über einen Gurtzug entlang zweier Führungsschienen die Öffnung auf der Gebäudeaußenseite zusätzlich abschließt und hierdurch die Verdunklung oder auch Beschattung der Räume ermöglicht. Der Rollladen wird auch als Jalousie betitelt.

 

Rücktritt vom Vertrag
Bei erheblichen Mängeln gilt: sowohl von einem Kauf-, als auch von einem Bauvertrag kann der Käufer zurücktreten. Zunächst muss er allerdings dem Verkäufer bzw. Bauunternehmen die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel einräumen. Wird dies nicht ausgeführt, ist ein Rücktritt möglich. Dabei gibt der Käufer dem Verkäufer das Bauwerk zurück und erhält im Gegenzug sein gezahltes Geld.

 

 

S

 

Sanierung
Das Bewohnbarmachenoder die Modernisierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils.

 

Schlussstein
Der keilförmige Stein im Scheitel eines Bogens oder eines Gewölbes.

 

Schwarzbau
Wer ohne Genehmigung der Baubehörde ein genehmigungspflichtiges Gebäude baut, geht ein großes Risiko ein. Erfährt die Behörde davon, drohen drastische Sanktionen wie hohe Bußgelder oder Baustopp. Auch wenn bspw. ein Keller oder ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut wird, kann es Ärger geben – die Behörde kann die Nutzung solch schwarz ausgebauter Räume verbieten. Das größte Risiko, das ein Bauherr dabei eingeht, ist die Abbruchverfügung.

 

Statik
Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte, die auf starre Körper einwirken (Ermittlung der auf ein Bauwerk einwirkenden Kräfte).

 

Statiker
Hierbei handelt es sich um einen Sonderfachmann, der für die Tragwerksplanung gemäß dem Leistungsbild des § 64 HOAI tätig wird.

 

Stoßlüften
Ein kurzzeitiges, vollständiges Öffnen der Fenster, um die Raumluft auszutauschen.

 

 

T

 

Tapeten-Rapport
Wiederkehrende Musterdetails bei Tapeten, auf die beim Tapezieren Rücksicht genommen werden muss.

 

Teilbaugenehmigung
Ein Baugenehmigungsverfahren kann dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bauherr aber schon beginnen, bevor die Baugenehmigung erteilt ist – wenn eine Teilbaugenehmigung vorliegt. In dieser wird dem Bauherrn gestattet, mit bestimmten Arbeiten, etwa dem Ausheben der Baugrube, schon zu beginnen, bevor die eigentliche Baugenehmigung erteilt ist.

 

Thermostat
Temperaturregler für Räume etc. (Heizungen).

 

Tigerwood
Kein Golfer, sondern eine Holzart. Dieses Holz ist schwer, hart und sehr fest. Verwendungsbereich: Baukonstruktionsholz, Schiffbau, Innenausstattungen und Drechslerwaren.

 

Toleranz
Die größte zulässige Abweichung vom sogenannten Nennmaß.

 

 

U

 

Umbau
Nach der HOAI (§ 3) ist ein Umbau als Umgestaltung eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand definiert.

 

Umweltschutz
Als wichtiger Aufgabenbereich des Staates und der Kommunen ist der Umweltschutz bspw. im Bauordnungs-, Straf-, Umwelt-, Planungs-, Wasser- und Naturschutzrecht verankert.

 

Unfallverhütungsvorschriften
Die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) erlassenen Vorschriften zum Unfall- und Gesundheitsschutz. Unternehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Es handelt sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Bindewirkung.

 

Unterboden
Bodenschicht unter dem Fußbodenbelag.

 

 

V

 

Veranda
Im Allgemeinen eine überdachte Terrasse, die zu den Seiten (als Witterungsschutz) geschlossen sein kann.

 

Veränderungssperre
Beschließt eine Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans, kann sie bis zu dessen Inkrafttreten eine sogenannte Veränderungssperre für das betreffende Gebiet erlassen. Das bedeutet faktisch: für einen gewissen Zeitraum darf im betreffenden Gebiet nicht gebaut werden.

 

Verkehrssicherungspflicht
Baustellen bergen Gefahren, vor denen Dritte – z.B. Passanten – geschützt werden müssen. Es ist daher die Pflicht aller am Bau Beteiligten und auch des Bauherren, die Baustelle in einem Zustand zu halten, in dem von der Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Verstoßen die am Bau Beteiligten gegen diese Pflicht und es geschieht ein Unfall, haften sie für den Schaden. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb obligatorisch.

 

Verkehrswert
Gilt als Überprüfung des Kaufpreises sowie zur Kreditsicherheit als Risikobeurteilung für längerfristige Darlehensverträge. Außerdem spiegelt er den aktuellen Verkaufswert einer baulichen Anlage o. Ä. wider. Die Verkehrswertermittlung bezeichnet die Ermittlung des aktuellen Verkaufswertes dieser Anlage.

 

Vertragsstrafe
Vertraglich geregelte Vertragsstrafen sind ein Druckmittel für Unternehmen, damit diese mit ihren Arbeiten ordnungsgemäß und/oder fristgerecht fertig werden. Schafft es der Bauunternehmer nicht, den festgesetzten Termin einzuhalten, muss er für jeden Tag Verspätung einen vorher vereinbarten Promillesatz der Auftragssumme als Vertragsstrafe zahlen.

 

VOB
Abkürzung für „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“. Für den Bauherrn ist vor allem Teil B der VOB relevant. Hierin sind allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt. Nur wenn ausdrücklich im Bauvertrag eine Anwendung der VOB geregelt ist, ist diese auch gültig. Wurde vorab nichts vereinbart, handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

 

 

W

 

Wendeltreppe
Eine Treppe, die als Vollkreis ausgebildet wird.

 

Werkvertrag
Ein Bauvertrag gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ist immer ein Werkvertrag, sofern nicht die Bestimmungen der VOB ausdrücklich vereinbart werden. Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Bauunternehmer oder Handwerker, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bauherr, diese Leistung vertragsgemäß zu bezahlen.

 

Wintergarten
Mit großen Glasfenstern versehener Anbau eines Hauses, der sowohl der Pflege von Pflanzen als auch als Aufenthaltsraum dient.

 

Wohnblock
Eine Gebäudeform, die meist in dicht besiedelten Städten vorkommt. Der Wohnblock ist in einer Rechteck- oder Winkelform erbaut und beinhaltet mindestens drei und höchstens achtundzwanzig Wohnungen.

 

Wohnflächenberechnung
Die Wohnfläche ist die Fläche, die sich aus dem lichten Abstand der Zimmerwände im Bereich vorgeschriebener Zimmerhöhe errechnet. Verschiedene Flächen wie Dachschräge, Balkone und Terrassen werden nur mit einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche hinzugerechnet.

 

X

 

 

Xenon
Edelgas, z.B. zur Füllung von Glühbirnen.

 

Xenonlampe
Hochdruckgasentladungslampe, die mit dem Edelgas Xenon gefüllt ist und Licht mit einer hohen Leuchtdichte (bewirkt durch eine elektrische Bogenentladung) erzeugt.

 

 

Y

 

Yard
Angelsächsisches Längenmaß: Ein Yard sind rund 90 cm.

 

 

Z

 

Zarge
Ins Mauerwerk eingesetzter Holz-, Stahl- oder Kunststoffrahmen für Türen (Türzarge) oder Fenster.

 

Zisterne
Regenwassersammelbehälter

 

Zoll
Maßeinheit. Ein Zoll entspricht 2,54 cm; 1 Zoll = 1 Inch.

 

Zugluft
Wenn der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Wandoberfläche mehr als 3°C beträgt, übersteigt dies die Geschwindigkeit der natürlichen Luftbewegung von 0,2 m/sec und wird als störende Zugluft empfunden.

 

Zwangshypothek
Eine Art der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners.